Leistungen

Alles für ein sicheres Zuhause

Von der gesetzlichen Kehrung bis zur individuellen Beratung — hier finden Sie unser gesamtes Leistungsangebot rund um Ihre Abgasanlage (Rauchfang) im Kehrgebiet VIII.

01

Kehrungen

Die regelmäßige Reinigung und Überprüfung Ihrer Abgasanlage (Rauchfang) samt Sohle ist gemäß § 23 K-GFPO gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Rußbränden und Kohlenmonoxid. Wir übernehmen die Kehrung für Wohnhäuser, Betriebe und öffentliche Gebäude nach den vorgeschriebenen Intervallen.

02

Befunde

Für Bauvorhaben, Umbauten oder den Einbau neuer Feuerstätten erstellen wir fachgerechte Befunde über den Zustand und die Eignung Ihres Rauchfangs. Grundlage ist § 33 K-BO 1996 (Kärntner Bauordnung). Zusätzlich prüfen wir die Betriebsdichtheit laut ÖNORM B 8201: bei Abgasanlagen (Rauchfang) im Unterdruckbetrieb alle 10 Jahre, im Überdruckbetrieb (Brennwert-Feuerstätten) alle 5 Jahre.

03

Feuerbeschau

Die Feuerbeschau ist gesetzlich in § 26 K-GFPO (Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung) geregelt und dient der Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen bzw. Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen erschweren können. Wir führen die Überprüfung durch und dokumentieren die Ergebnisse für die Behörde.

04

Feuerstättensichtprüfung

Die Feuerstättensichtprüfung ist gemäß § 24 Abs. 1 K-GFPO alle drei Jahre vorgeschrieben. Wir kontrollieren dabei Ihre Feuerstätte auf ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Betrieb.

05

Abgasmessung

Die Abgasmessung ist gesetzlich in § 23 K-HeizG (Kärntner Heizungsanlagengesetz) geregelt und überprüft die Emissionswerte Ihrer Heizanlage, damit diese effizient und umweltschonend arbeitet. Erstprüfung binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme, danach wiederkehrend je nach Anlage und Brennstoff (jährlich bis alle 4 Jahre, § 15 K-HeizVO).

06

Lüftungsreinigung

Verschmutzte Lüftungsanlagen mindern die Luftqualität und erhöhen das Brandrisiko. Gemäß § 18 Abs. 2 K-GFPO reinigen wir Lüftungsschächte und -anlagen gründlich und fachgerecht.

07

Kesselreinigung

Ein sauberer Heizkessel arbeitet effizienter und sicherer. Wir reinigen Ihren Kessel und sorgen für optimalen Wirkungsgrad Ihrer Heizanlage. Unsere Empfehlung (keine gesetzliche Pflicht): Holz/Hackgut mindestens 2× jährlich, Pellet mindestens 1× jährlich, Öl ebenfalls 1× jährlich.

08

Reinigung von Einzelfeuerstätten

Ablagerungen in Herd und Kaminofen mindern Zugkraft und Sicherheit. Wir reinigen Einzelfeuerstätten (Herde und Kaminöfen) gründlich, damit Ihre Feuerstätte zuverlässig funktioniert.

09

Beratung

Ob Neubau, Sanierung oder der Einbau einer neuen Feuerstätte — wir beraten Sie persönlich zu Vorschriften, Möglichkeiten und der richtigen Lösung für Ihr Zuhause.

Welche Leistung benötigen Sie?

Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen — wir melden uns mit einem passenden Terminvorschlag.

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