Leistungen
Von der gesetzlichen Kehrung bis zur individuellen Beratung — hier finden Sie unser gesamtes Leistungsangebot rund um Ihre Abgasanlage (Rauchfang) im Kehrgebiet VIII.
Die regelmäßige Reinigung und Überprüfung Ihrer Abgasanlage (Rauchfang) samt Sohle ist gemäß § 23 K-GFPO gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Rußbränden und Kohlenmonoxid. Wir übernehmen die Kehrung für Wohnhäuser, Betriebe und öffentliche Gebäude nach den vorgeschriebenen Intervallen.
Für Bauvorhaben, Umbauten oder den Einbau neuer Feuerstätten erstellen wir fachgerechte Befunde über den Zustand und die Eignung Ihres Rauchfangs. Grundlage ist § 33 K-BO 1996 (Kärntner Bauordnung). Zusätzlich prüfen wir die Betriebsdichtheit laut ÖNORM B 8201: bei Abgasanlagen (Rauchfang) im Unterdruckbetrieb alle 10 Jahre, im Überdruckbetrieb (Brennwert-Feuerstätten) alle 5 Jahre.
Die Feuerbeschau ist gesetzlich in § 26 K-GFPO (Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung) geregelt und dient der Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen bzw. Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen erschweren können. Wir führen die Überprüfung durch und dokumentieren die Ergebnisse für die Behörde.
Die Feuerstättensichtprüfung ist gemäß § 24 Abs. 1 K-GFPO alle drei Jahre vorgeschrieben. Wir kontrollieren dabei Ihre Feuerstätte auf ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Betrieb.
Die Abgasmessung ist gesetzlich in § 23 K-HeizG (Kärntner Heizungsanlagengesetz) geregelt und überprüft die Emissionswerte Ihrer Heizanlage, damit diese effizient und umweltschonend arbeitet. Erstprüfung binnen 4 Wochen nach Inbetriebnahme, danach wiederkehrend je nach Anlage und Brennstoff (jährlich bis alle 4 Jahre, § 15 K-HeizVO).
Verschmutzte Lüftungsanlagen mindern die Luftqualität und erhöhen das Brandrisiko. Gemäß § 18 Abs. 2 K-GFPO reinigen wir Lüftungsschächte und -anlagen gründlich und fachgerecht.
Ein sauberer Heizkessel arbeitet effizienter und sicherer. Wir reinigen Ihren Kessel und sorgen für optimalen Wirkungsgrad Ihrer Heizanlage. Unsere Empfehlung (keine gesetzliche Pflicht): Holz/Hackgut mindestens 2× jährlich, Pellet mindestens 1× jährlich, Öl ebenfalls 1× jährlich.
Ablagerungen in Herd und Kaminofen mindern Zugkraft und Sicherheit. Wir reinigen Einzelfeuerstätten (Herde und Kaminöfen) gründlich, damit Ihre Feuerstätte zuverlässig funktioniert.
Ob Neubau, Sanierung oder der Einbau einer neuen Feuerstätte — wir beraten Sie persönlich zu Vorschriften, Möglichkeiten und der richtigen Lösung für Ihr Zuhause.
Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen — wir melden uns mit einem passenden Terminvorschlag.